Impressum
Angaben gem. § 5 TMG:
RG-Schankanlagen
Ralf Gerberding
Am Ochsenzoll 13
22850 Norderstedt
Kontaktaufnahme:
Mobil: +49 (0) 176 / 55938486
E-Mail: [email protected]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE346347769
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Urheberrecht
Die auf unserer Webseite veröffentlichen Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf) . Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung des geistigen Eigentums in ideeller und materieller Sicht des Urhebers außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Urhebers i.S.d. Urhebergesetzes (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Urheberrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=7 ). Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten und nicht kommerziellen Gebrauch erlaubt. Sind die Inhalte auf unserer Webseite nicht von uns erstellt worden, sind die Urheberrechte Dritter zu beachten. Die Inhalte Dritter werden als solche kenntlich gemacht. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte unverzüglich entfernen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (RG Schankanlagen)
§ 1 Geltungsbereich
Jegliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma "RG Schankanlagen" erfolgen ausschließlich auf Grund unserer aktuell geltenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden, von diesen Geschäftsbedingungen sind nur schriftlich, von "RG Schankanlagen" bestätigt, wirksam.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag ist geschlossen, wenn der Kunde die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes mündlich, fernmündlich und/oder schriftlich bestätigt, oder die Lieferung/Dienstleistung ausgeführt ist. Jegliche Änderungen und/oder Stornierungen sind von "RG Schankanlagen" schriftlich zu bestätigen, liegt eine solche Bestätigung seitens "RG Schankanlagen" nicht vor, bleibt der Vertrag wie vereinbart, bestellt und/oder bestätigt bestehen. Im Angebot angegebene Maße, Abbildungen und Gewichtsangaben können von der tatsächlichen Lieferung durch technische Änderungen abweichen. Maßgeblich sind die Angaben in der Auftragsbestätigung. Wir behalten uns vor, abweichende Änderungen ohne Zustimmung des Kunden durchzuführen bzw. zu liefern.
§ 3 Getränkeleitungs-Reinigung
Sofern nicht anders vereinbart, erteilt der Kunde "RG Schankanlagen" ab der ersten Bestellung einen regelmäßigen Auftrag über die Dienstleistungen der Getränkeleitungsreinigung. Die Reinigungsintervalle richten sich je nach gesetzlichen Vorgaben/Empfehlungen gemäß BGN ASI 6.84 bzw. DIN6650-6 (Reinigungs- und Desinfektionsintervalle) in der jeweils gültigen Fassung sowie §4 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Preise der Getränkeleitungsreinigung werden individuell nach Aufwand, Anfahrt und örtlichen Gegebenheiten vereinbart.
§ 4 Reinigungsintervalle / Reinigungstermine
Die Reinigungsintervalle von "RG Schankanlagen" richten sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Fassung der BGN ASI 6.84 bzw.
DIN6650-6. Jegliche Abweichung dieser Intervalle ist im Betriebsbuch für Schankanlagen schriftlich zu fixieren. Mit dem ersten Termin verpflichtet sich "RG Schankanlagen" zu einer regelmäßigen Reinigung mindestens alle 2 Wochen. Gemeinsam mit dem Kunde wird spätestens ab der ersten Reinigung ein, für "RG Schankanlagen" und den Kunden, festgelegter Termin vereinbart. Dieser Termin richtet sich maßgeblich nach Kalenderwoche, Tag und Uhrzeit. Sollte es dem Kunden nicht möglich sein einen Termin einzuhalten, ist dieser spätestens 24 Stunden im Voraus zu stornieren und/oder im gegenseitigen Einvernehmen individuell zu verschieben. Informiert der Kunde "RG Schankanlagen" nicht oder nicht rechtzeitig über die Stornierung/Verschiebung des Termins, ist "RG Schankanlagen" berechtigt, dem Kunden 50% des vereinbarten Reinigungspreises, mindestens jedoch 25,00€ als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. "RG Schankanlagen" ist verpflichtet den Kunden mindestens eine halbe Stunde im Voraus über eine mögliche Terminverschiebung zu informieren, ist aber ebenfalls berechtigt einen Termin gänzlich abzusagen, sofern es sich um unvorhersehbare Ereignisse handelt. Zu unvorhersehbaren Ereignissen gehören insbesondere Verkehrsbedingte Einflüsse, zwingend notwendige Reparaturen, sowie Notfälle im Kundenstamm. Ein Anspruch auf Schadenersatz hat der Kunde im Fall einer Terminverschiebung oder einer Terminabsage nicht.
§ 5 Preise / Zahlung und Zahlungsverzug
Alle Preise verstehen sich ab Standort RG-Schankanlagen zuzüglich Fracht-, Anfahrt- und/oder Verpackungskosten, exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Grundsätzlich sind alle Rechnungen sofort „netto Kasse“, in bar fällig, es sei denn, die Parteien treffen eine individuelle Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen. Skonto, Rabatte und sonstige Vergünstigungen sind nur zulässig, sofern sie von RG-Schankanlagen schriftlich bestätigt wurden. Monats-Sammel-Rechnungen, sofern vereinbart, werden ausschließlich per E-Mail versendet. Zu Monats-Sammel-Rechnungen, die vom Kunden in gedruckter Form gewünscht werden erheben wir eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 2.50€/Rechnung. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist RG Schankanlagen berechtigt, nach der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren sowie Verzugszinsen zu erheben. Die Mahngebühren und Verzugszinsen sind unberührt der offenen Rechnung zu begleichen und gegebenenfalls einklagbar. "RG Schankanlagen" ist jederzeit berechtigt, offene Rechnungen an dritte abzutreten. Sollten Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen nicht per Mail zugestellt werden können, werden hierfür die momentan geltenden Portogebühren sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,50€ je Postbrief erhoben, die Mahngebühren bleiben hiervon unberührt. Kommt der Kunde mit mehr als 20 Tagen in Zahlungsverzug, ist RG-Schankanlagen berechtigt, die Dienstleistung ohne weitere Ankündigung, bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten offenen Posten, einzustellen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren/Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im Eigentum von RG-Schankanlagen. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug kommt, ist RG-Schankanlagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, die Ware weiterzuverkaufen oder an Dritte weiterzugeben, sofern die Forderungen von RG-Schankanlagen nicht beglichen sind.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
RG-Schankanlagen leistet Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren die ausdrücklich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben. Für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen beschränkt sich die Gewährleistungspflicht nach Wahl von RG-Schankanlagen auf Verbesserung oder Ersatzlieferung. Jede Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne Genehmigung von RG-Schankanlagen an den gelieferten Waren Nachbesserungs-, Änderungs- oder sonstige Arbeiten vom Betreiber selbst oder Dritten ausgeführt wurden. Liegt auf Seiten von RG-Schankanlagen nur leichte Fahrlässigkeit vor, sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.